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BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von …
Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59
Er hat nicht, wie dies in dem in BGHSt 8, 177 erörterten Verfahren der Fall war, den zur Entkräftung einer Zeugenaussage bestimmten Antrag auf Einnahme eines Augenscheins lediglich mit der Begründung abgelehnt, daß er den Zeugen für glaubhaft halte (…vgl. BGH a.a.O. S. 181), sondern das Beweismittel des Augenscheins durch andere Beweisunterlagen, nämlich die Aussage des Zeugen B., die eigenen Angaben des Angeklagten und die in Hülle Blatt 29 der Hauptakten befindlichen Lichtbilder ersetzt. - RG, 18.03.1913 - V 738/12
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter …
Auszug aus BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59
Daß dies zulässig ist, steht seit dem grundlegenden Urteil des Reichsgerichts in RGSt 47, 100 ff in Rechtsprechung und Rechtslehre fest (vgl. auch Löwe/Rosenberg Anm. 26 und Eb. Schmidt Anm. 76 zu § 244 StPO).
- BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle - …
Es hat eine Augenscheinseinnahme zur Erforschung der Wahrheit im Hinblick auf die Gesamtheit des Beweisergebnisses, zu dem neben den Aussagen der "tatbeteiligten" Zeugen G., B., F. und Frau K. auch die Lichtbilder und Straßenskizzen gehörten, für nicht erforderlich gehalten (BGH Urteil vom 10. Juli 1959 - 4 StR 183/59 - nicht veröffentlicht).